[ Auszug: Ein Bruchteil eines Grundstücks kann außer in den in § 3 Abs. 6 der
Grundbuchordnung bezeichneten Fällen mit einer Hypothek nur belastet
werden, wenn er in de ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]